Was wird gefördert?
- Die Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern (auch Fertighäuser), wobei das Ansuchen vom Eigentümer der Liegenschaft einzureichen ist. Das Eigenheim muss eine Mindestgröße von 80 m² aufweisen.
- Die Errichtung einer zweiten Wohneinheit durch Zu-, An- oder Aufbau, wenn die Baubewilligung vom Bestand innerhalb von 10 Jahren erfolgte.
Wer wird gefördert?
- Jene Personen, die Eigentümer der zu verbauenden Liegenschaft sind, das geförderte Eigenheim mit Hauptwohnsitz beziehen und ihre bisherigen Miet- und Eigentumsrechte (der letzten 5 Jahre) aufgeben.
- Österreichische Staatsbürger und EWR-Bürger oder sonstige Personen, die mehr als 5 Jahre ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen (u. a. einkommensteuerpflichtiges Einkommen, Sozialversicherungsbeiträge …)
- Je nach Personenzahl im Haushalt gelten gestaffelte Einkommensgrenzen (Jahreshaushaltsnettoeinkommen des vergangenen Kalenderjahres oder wahlweise das durchschnittliche Einkommen der vergangenen 3 Kalenderjahre):
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1 Person |
€ |
37.000,00 |
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2 Personen |
€ |
55.000,00 |
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jede weitere Person |
€ |
5.000,00 |
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Alimentationsverpflichtung pro Kind |
€ |
5.000,00 |
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Einschleifregelung: Eine Überschreitung der Einkommensgrenze bis zu 10 %, 20 % bzw. 30 % ist möglich, jedoch erfolgt in diesem Fall eine Kürzung der Förderung um 25 %, 50 % bzw. 75 %. |
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- Weitere Voraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem:
- mit dem Bau darf erst nach Zustimmung durch das Land OÖ. begonnen werden
- die Auszahlung des Darlehens erfolgt nach grundbücherlicher Sicherstellung und Fertigstellung von Rohbau mit Dach
Wie wird gefördert?
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Darlehenshöhe |
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| € |
48.000,00 |
Niedrigenergiehaus |
NEZ ≤ 36 kWh/m² |
| € |
51.000,00 |
Niedrigstenergiehaus |
NEZ ≤ 30 kWh/m² |
| € |
59.000,00 |
Minimalenergiehaus |
NEZ ≤ 10 kWh/m² |
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Errichtung einer zweiten Wohneinheit durch Zu-, An- oder Aufbau |
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| € |
20.000,00 |
keine zusätzlichen Steigerungsbeträge |
(Kinder, Barrierefreiheit, Ökobonus) |
Stufenmodell Niedrigenergiehaus:
- Stufe I: max. 36 kWh/m²a + 4 m² Solarfläche
- Stufe II: max. 45 kWh/m²a + 8 m² Solarfläche (damit wird eine Reduktion auf max. 36 kWh/m²a erzielt)
- Stufe III: max. 45 kWh/m²a + Einzelnachweis für den ausreichenden Einbau diverser klimarelevanter Systeme
(um auf eine NEZ von max. 36 kWh/m²a zu optimieren)
| Erhöhung pro Kind | € | 10.000,00 | (gilt auch für Kinder die innerhalb von 5 Jahren ab Zusicherung geboren werden) |
| Barrierefreiheit | € | 3.000,00 | |
| Ökobonus | € | 8.000,00 | (Ökologische Dämmstoffe) |
- Darlehensgeber: OÖ. Landesbank (Hypo)
- Laufzeit: 30 Jahre
- Verzinsung & Rückzahlung:
*) Beispiel: Familie mit 2 KindernJahr
Zinssatz
Jährliche Annuität
Ratenbeispiel *)
(mtl. Rate ca.) für
68.000 Euro Darlehen1 – 5
1 %
1,5 %
85,00 Euro
6 – 10
2 %
3,0 %
170,00 Euro
11 – 15
4 %
5,0 %
283,33 Euro
16 – 20
5 %
7,0 %
396,66 Euro
21 – 30
6 %
9,5 %
538,33 Euro
Kohle, Heizöl und Elektroheizungen als Hauptheizsystem dürfen nicht verwendet werden.
Förderungsvoraussetzung ist der Einsatz eines der nachstehenden innovativen klimarelevanten Systeme als Hauptheizsystem:
- Heizungssystem auf Basis emissionsarmer, biogener Brennstoffe bei einer NEZ von max. 36 kWh/m²a. Bei einer NEZ von max. 45 kWh/m²a in Kombination mit einer thermischen Solaranlage mit mind. 8 m² Aperturfläche oder mit einer Photovoltaikanlage mit mind. 2 kWpeak.
- Elektrisch betriebene Heizungswärmepumpensysteme mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4, bzw. von zumindest 3,5 bei Nutzung der Wärmequelle Luft. Die Wärmepumpe ist entweder mit einer thermischen Solaranlage mit mind. 4 m² Aperturfläche oder mit einer Photovoltaikanlage mit mind. 1 kWpeak zu kombinieren oder mit Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern bei einer NEZ von max. 36 kWh/m²a zu betreiben. Bei einer NEZ von max. 45 kWh/m²a ist die Wärmepumpe mit einer thermischen Solaranlage mit mind. 8 m² Aperturfläche oder mit einer Photovoltaikanlage mit mind. 2 kWpeak zu kombinieren.
- Fern- oder Nahwärme aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlagen im Sinne der Richtlinie 2004/8/EG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Koppelung im Energiebinnenmarkt, ABl. Nr. 52 vom 21.2.2004 S. 50 oder sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt bei einer NEZ von max. 36 kWh/m²a. Bei einer NEZ von max. 45 kWh/m²a ist eine Kombination mit einer thermischen Solaranlage mit mind. 8 m² Aperturfläche oder mit einer Photovoltaikanlage mit mind. 2 kWpeak notwendig.
- Fernwärme mit einem Anteil erneuerbarer Energie von zumindest 80 Prozent bei einer NEZ von max. 36 kWh/m²a. Bei einer NEZ von max. 45 kWh/m²a ist eine Kombination mit einer thermischen Solaranlage mit mind. 8 m² Aperturfläche oder mit einer Photovoltaikanlage mit mind. 2 kWpeak notwendig.
- Erdgas-Brennwert- bzw. Flüssiggas-Brennwert-Anlagen in Kombination mit thermischen Solaranlagen mit mind. 4 m² Aperturfläche oder Erdgas-Brennwert- bzw. Flüssiggas-Brennwert-Anlagen mit einem Anteil von zumindest 30 % des Gases von erneuerbaren Energieträgern bei einer NEZ von max. 36 kWh/m²a. Bei einer NEZ von max. 45 kWh/m²a ist eine Kombination mit einer thermischen Solaranlage mit mind. 8 m² Aperturfläche oder mit einer Photovoltaikanlage mit mind. 2 kWpeak notwendig.
Stand: Jänner 2012
