Wohnbauförderungen für Eigenheime
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Was wird gefördert?

  • Die Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern (auch Fertighäuser), wobei das Ansuchen vom Eigentümer der Liegenschaft einzureichen ist. Das Eigenheim muss eine Mindestgröße von 80 m² aufweisen.
  • Die Errichtung einer zweiten Wohneinheit durch Zu-, An- oder Aufbau, wenn die Baubewilligung vom Bestand innerhalb von 10 Jahren erfolgte. 

Wer wird gefördert?

  • Jene Personen, die Eigentümer der zu verbauenden Liegenschaft sind, das geförderte Eigenheim mit Hauptwohnsitz beziehen und ihre bisherigen Miet- und Eigentumsrechte (der letzten 5 Jahre) aufgeben.
  • Österreichische Staatsbürger und EWR-Bürger oder sonstige Personen, die mehr als 5 Jahre ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen (u. a. einkommensteuerpflichtiges Einkommen, Sozialversicherungsbeiträge …)
  • Je nach Personenzahl im Haushalt gelten gestaffelte Einkommensgrenzen (Jahreshaushaltsnetto­einkommen des vergangenen Kalenderjahres oder wahlweise das durchschnittliche Einkommen der vergangenen 3 Kalenderjahre):

1 Person

37.000,00

2 Personen

55.000,00

jede weitere Person

5.000,00

Alimentationsverpflichtung pro Kind

5.000,00

Einschleifregelung: Eine Überschreitung der Einkommensgrenze bis zu 10 %, 20 % bzw. 30 % ist möglich, jedoch erfolgt in diesem Fall eine Kürzung der Förderung um 25 %, 50 % bzw. 75 %.

  • Weitere Voraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem:
    - mit dem Bau darf erst nach Zustimmung durch das Land OÖ. begonnen werden
    - die Auszahlung des Darlehens erfolgt nach grundbücherlicher Sicherstellung und Fertigstellung von Rohbau mit Dach

Wie wird gefördert? 

 

Darlehenshöhe

 

 

48.000,00

Niedrigenergiehaus

NEZ ≤ 36 kWh/m²
NEZ < 45 kWh/m²

51.000,00

Niedrigstenergiehaus

NEZ ≤ 30 kWh/m²

59.000,00

Minimalenergiehaus

NEZ ≤ 10 kWh/m²

 

Errichtung einer zweiten Wohneinheit durch Zu-, An- oder Aufbau
innerhalb von 10 Jahren ab Baubewilligung

20.000,00

keine zusätzlichen Steigerungsbeträge

(Kinder, Barrierefreiheit, Ökobonus)

Stufenmodell Niedrigenergiehaus:

  • Stufe I: max. 36 kWh/m²a + 4 m² Solarfläche
  • Stufe II: max. 45 kWh/m²a + 8 m² Solarfläche (damit wird eine Reduktion auf max. 36 kWh/m²a erzielt)
  • Stufe III: max. 45 kWh/m²a + Einzelnachweis für den ausreichenden Einbau diverser klimarelevanter Systeme
                  (um auf eine NEZ von max. 36 kWh/m²a zu optimieren)

Erhöhung pro Kind 10.000,00 (gilt auch für Kinder die innerhalb von 5 Jahren ab Zusicherung geboren werden)
Barrierefreiheit 3.000,00  
Ökobonus 8.000,00 (Ökologische Dämmstoffe)

  • Darlehensgeber: OÖ. Landesbank (Hypo)
  • Laufzeit: 30 Jahre
  • Verzinsung & Rückzahlung:
    *) Beispiel: Familie mit 2 Kindern 

    Jahr

    Zinssatz

    Jährliche Annuität

    Ratenbeispiel *)
     (mtl. Rate ca.) für
    68.000 Euro Darlehen

        1 –  5

    1 %

     1,5 %

     85,00 Euro

        6 – 10

    2 %

     3,0 %

    170,00 Euro

     11 – 15

    4 %

     5,0 %

    283,33 Euro

     16 – 20

    5 %

     7,0 %

    396,66 Euro

     21 – 30

    6 %

     9,5 %

    538,33 Euro

     

    Kohle, Heizöl und Elektroheizungen als Hauptheizsystem dürfen nicht verwendet werden.

    Förderungsvoraussetzung ist der Einsatz eines der nachstehenden innovativen klimarelevanten Systeme als Hauptheizsystem:

    • Heizungssystem auf Basis emissionsarmer, biogener Brennstoffe bei einer NEZ von max. 36 kWh/m²a. Bei einer NEZ von max. 45 kWh/m²a in Kombination mit einer thermischen Solaranlage mit mind. 8 m² Aperturfläche oder mit einer Photovoltaikanlage mit mind. 2 kWpeak.
    • Elektrisch betriebene Heizungswärmepumpensysteme mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4, bzw. von zumindest 3,5 bei Nutzung der Wärmequelle Luft. Die Wärmepumpe ist entweder mit einer thermischen Solaranlage mit mind. 4 m² Aperturfläche oder mit einer Photovoltaikanlage mit mind. 1 kWpeak zu kombinieren oder mit Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern bei einer NEZ von max. 36 kWh/m²a zu betreiben. Bei einer NEZ von max. 45 kWh/m²a ist die Wärmepumpe mit einer thermischen Solaranlage mit mind. 8 m² Aperturfläche oder mit einer Photovoltaikanlage mit mind. 2 kWpeak zu kombinieren.
    • Fern- oder Nahwärme aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlagen im Sinne der Richtlinie 2004/8/EG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Koppelung im Energiebinnenmarkt, ABl. Nr. 52 vom 21.2.2004 S. 50 oder sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt bei einer NEZ von max. 36 kWh/m²a. Bei einer NEZ von max. 45 kWh/m²a ist eine Kombination mit einer thermischen Solaranlage mit mind. 8 m² Aperturfläche oder mit einer Photovoltaikanlage mit mind. 2 kWpeak notwendig.
    • Fernwärme mit einem Anteil erneuerbarer Energie von zumindest 80 Prozent bei einer NEZ von max. 36 kWh/m²a. Bei einer NEZ von max. 45 kWh/m²a ist eine Kombination mit einer thermischen Solaranlage mit mind. 8 m² Aperturfläche oder mit einer Photovoltaikanlage mit mind. 2 kWpeak notwendig.
    • Erdgas-Brennwert- bzw. Flüssiggas-Brennwert-Anlagen in Kombination mit thermischen Solaranlagen mit mind.  4 m² Aperturfläche oder Erdgas-Brennwert- bzw. Flüssiggas-Brennwert-Anlagen mit einem Anteil von zumindest 30 % des Gases von erneuerbaren Energieträgern bei einer NEZ von max. 36 kWh/m²a. Bei einer NEZ von max. 45 kWh/m²a ist eine Kombination mit einer thermischen Solaranlage mit mind. 8 m² Aperturfläche oder mit einer Photovoltaikanlage mit mind. 2 kWpeak notwendig.

Stand: Jänner 2012